Ist das Verfallsdatum erreicht, darf das Produkt weder in den Verkehr gebracht noch sollte es danach verzehrt werden! Es findet Anwendung bei mikrobiologisch änfälligen und schnell Verderbenden Lebensmitteln wie Hackfleisch oder Vorzugsmilch.

Das Verfallsdatum ist gekennzeichnet mit: „zu verbauchen bis…“.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum, kurz MHD, garantiert die Beschaffenheit der wichtigsten Eigenschaften des Produktes bis zu diesem Datum.

Ein Verderb tritt in der Regel erst Wochen oder Monate später ein – aber auch hier gilt die Regel: „Hör auf deinen Geruchs- und Geschmackssinn!“ Viele MHDs oder Verfallsdaten hängen eng mit eine bestimmten Lagerung zusammen. Du weist nicht wie dein Produkt vor dir gelagert wurde, auch nicht die Mitarbeiter deines Supermarktes! Schnell ist eine Packung Fleisch morgens von einem Verbrecher ausserhalb der Kühltruhe abgelegt worden und abends von einem ordentlichen Kunden wieder zurückgelegt. Das Verfallsdatum hat sich in diesem Fall auf genau diesen Tag reduziert… Eine weitere Möglichkeit ist auch das unbemerkte Fehlverhalten einer Kühleinheit. Was ich sagen will ist, dass du nicht blind auf die aufgedruckten Daten vertrauen sollst, sondern als erstes auf deinen Geruchs- und Geschmackssin. Und wenn er dir sagt, dass hier etwas nicht stimmt, dann beiße in den sauren Apfel und entsorge es. Eine Lebensmittelvergiftung, und da spreche ich aus Erfahrung, möchtest du nicht!