Unter E440 verbirgt sich das z.B. vom Apfel bekannte Pektin. Es wird als Geliermittel verwendet und ist auch bei Bio-Produkten aufgrund seiner Unbedenklichkeit erlaubt. Ein besonders großer Pektin-Lieferant sind zum Beispiel Schalen von Zitrusfrüchten mit einem Pektingehalt von bis zu 30%.
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