Hinter diesem international geschützten Markenzeichen steht die Aktion zahnfreundlich e.V. welches dieses Siegel vergibt. Angewandt wird es meist bei Süssigkeiten wie Bonbons, Kaugummi oder Getränke. Nachdem die der Hersteller wissenschaftlich erwiesen hat, dass das Produkt keinen Zucker oder sonstige zahnschädliche Stoffe wie Säuren enthält bzw. im Mund entwickelt, kann das Zahnmännchen-Siegel beantragt werden.
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